Kommunalpolitik

Die Kommunen, das ist der Oberbegriff für unsere Städte und Gemeinden, werden oft als Keimzelle der Demokratie bezeichnet. Hier können die Bürger_innen im Gemeindeparlament unmittelbar erleben, wie die Entscheidungen in der Gemeinde getroffen werden. Sie können sich hier am einfachsten einbringen, weil sie die Probleme vor Ort selbst kennen. Und sie können die von ihnen gewählten Kommunalpolitiker_innen noch persönlich kennenlernen und ihnen in den angebotenen Bürgersprechstunden auch ihre Anliegen und Vorstellungen zum Beispiel zur Entwicklung der Gemeinde vortragen.

Besonders wichtig für die Kommunalpolitik sind die ehrenamtlich Engagierten, die sich z.B. als sachkundige Bürger_innen, Rats- oder Kreistagsmitglieder für ihre Stadt einsetzen: Anders als andere politische Funktionen ist das kommunalpolitische Mandat ein Ehrenamt. Quelle: fes.de


Was ist Kommunalpolitik?

Was sind kommunale Aufgaben?


Politik in der Samtgemeinde

Die Bürgerinnen und Bürger können mitreden: Sie können Fragen in der Einwohnersprechstunde auf den Gemeinderatssitzungen stellen. Sie können wählen. Und sie können sich selbst zur Wahl stellen. Sie können ihre Meinung sagen bei Bürger-Sprechstunden und Bürger-Versammlungen. Sie können in Kontakt treten mit Bürgermeister, Gemeinderat, Verwaltung, Ratsmitgliedern & Parteien. Sie können in Vereinen und Initiativen mitarbeiten.
Kommunalpolitiker/innen sind engagierte Bürger und Bürgerinnen aus unserer Gemeinde. Das können Sie sein oder Bekannte aus Ihrem Umfeld. Jeder kann seine Ideen einbringen. Kommunalpolitiker/innen sind keine Berufspolitiker/innen, sie engagieren sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit.Gewählte Kommunalpolitiker/innen erhalten für Ihre Tätigkeit eine finanzielle Aufwandsentschädigung. Die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker/innen gehören dem Gemeinderat, Samtgemeinderat oder Kreistag an. Sie treffen die Entscheidungen, die anschließend von der Verwaltung umgesetzt werden. Es gibt aber auch hauptamtliche Kommunalpolitiker/innen. Der Samtgemeindebürgermeister und der Landrat sind Hauptverwaltungsbeamte. Sie stehen der Verwaltung vor, leiten diese und repräsentieren die Samtgemeinde bzw. den Landkreis nach innen und außen.
Der Rat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern (Fraktionen, Gruppen) und dem Bürgermeister. Der Rat vertritt in der repräsentativen Demokratie die Bürgerschaft und kontrolliert die Verwaltung. Die Aufgaben des Gemeinderates sind folgendermaßen festgelegt: Aufstellung des Haushaltsplans der Gemeinde, Satzungsrecht- Planungs- und Personalhoheit, Vertretung der Bürgerschaft, Kontrolle der Gemeindeverwaltung, Kontrolle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

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Fraktionen im Samtgemeinderat Horneburg
In der Kommunalpolitik sind Sitzungen eine beratende Zusammenkunft (auch Besprechung, Konferenz u. ä.). Sitzungen von Rat und Ausschüssen bedürfen einer guten Vorbereitung, um effektiv zu sein. Praktische Überlegungen hierzu sind:
  • Die Einladung mit einer klaren, ergebnisorientierten Tagesordnung. Zu den Tagespunkten mit Beschlusscharakter liefert die Verwaltung einen Beschlussvorschlag.
  • Die Angaben zum eingeladenen Personenkreis, zum Raum und zur Zeit.
  • Visualisierung, Sitzordnung, Pausen.
  • Die Einleitung sowie Zwischenergebnisse und Konsenssuche.
  • Die Ergebnissicherung durch Beschlüsse (Protokoll), die Information der Bürgerschaft, die Nacharbeit.

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Sitzungskalender der Samtgemeinde Horneburg
Die freiwilligen Aufgaben sind das Herzstück der Kommunalpolitik. Hier geht es um Lebensqualität, um Identität und Profil einer Kommune: um Theater, Museen, um Kinderkrippen, Jugend- und Senioreneinrichtungen, um Musikschulen und Bibliotheken, um Sportplätze, Parks, Freizeitangebote, um Projekte, die von den Bürger_innen entwickelt wurden und vieles mehr.
Durch die Kommune müssen auch Pflichtaufgaben erfüllt werden. Eigenes Ermessen hat die Kommune nur bei der Art und Weise, wie dies geschieht. Solche Aufgaben sind zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Abwasser- und Abfallbeseitigung, Sozial- und Jugendhilfe oder die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Die Gemeindevertretung bildet Ausschüsse nach Fachbereichen, da die fundierte Beratung aller Angelegenheiten im Rat diesen schnell überfordern würde. Die Ausschüsse arbeiten gemäß den Regeln des Rates. Ihre Aufgabenstellung hinsichtlich der fachlichen Vorberatung bzw. der eigenständigen Entscheidungskompetenz wird bei der Einsetzung zugewiesen. Es gibt Pflichtausschüsse nach der Gemeindeordnung (z.B. Finanzausschuss), Pflichtausschüsse nach Sondergesetzen (z.B. Jugendhilfe-Ausschuss) und freiwillige Ausschüsse (z.B. Sport- und Kulturausschuss).

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Ausschüsse in der Samtgemeinde Horneburg
Im Rahmen der ihr eingeräumten Autonomie zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlässt (beschließt) die Kommune Satzungen. Beispiele sind die Haushaltssatzung, Bebauungsplan, Nutzungssatzung für öffentliche Gebäude, Wasser-, Abwassersatzung usw.

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Ortsrecht und Satzungen der Samtgemeinde Horneburg
Der Haushaltsplan enthält alle Einnahmen und Ausgaben einer Kommune. Einnahmen sind z. B. Steuern, Ausgaben sind z. B. Kosten für den Straßenbau. Der Haushaltsplan gilt für einen festgelegten Zeitraum, in der Regel für ein Jahr. Der Gemeinderat entscheidet darüber, wie und wofür das Geld ausgegeben wird.

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Haushalt und Jahresabschluss der Samtgemeinde Horneburg
Der Bebauungsplan (BP) (meist im Maßstab 1:1000) ist ein verbindlicher kommunaler Bauleitplan für Teilbereiche der Gemeinde. Er wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) der Kommune entwickelt und als Satzung beschlossen. Seine detaillierten Festsetzungen (Bauhöhe, Baudichte, Nutzung, Gestaltung usw.) sind für den Grundstückseigentümer verpflichtend. Für den BP gilt ein geregeltes Aufstellungsverfahren, ein Verfahren zur Beteiligung der Bürger, ein Abwägungsprozess des Rates und die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung (Normenkontroll-Verfahren) beim Verwaltungsgericht. . Aktuelle Bebauungspläne in der Samtgemeinde Horneburg
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und fortgeschrieben. Er stellt die geplante städtebauliche Entwicklung der Kommune dar (§5ffBauGB). Der FNP ist ein sogenannter vorbereitender Bauleitplan, aus dem heraus die einzelnen konkreten Bebauungspläne entwickelt werden. Er muss von der übergeordneten Verwaltungsbehörde genehmigt werden und ist für die Planungen von Rat und Verwaltung rechtlich bindend, weniger für den einzelnen Bürger. Der FNP gibt verschiedenfarbig die beabsichtigte Art der Bodennutzung (Wohngebiet, Gewerbegebiet, Grünfläche usw.) wieder.

Quelle und weitere Glossar-Einträge


CDU-Leitfaden der Kommunalpolitik


Was ist Kommunalpolitik für Sie?

Bringen Sie sich politisch mit ein und schildern Sie uns ihre Sicht auf die Kommunalpolitik der Samtgemeinde Horneburg. Haben Sie Ideen und Sachthemen für Ihre Gemeinde?


Politik in der Jugendorganisation Junge Union